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Regelungen zum Trainingsbetrieb des RS Horrem 1919 e.V.  ab 22.03.2021  

Grundsätzlich hat das Hygienekonzept, das auf der Vereinshompage  unter www.rshorrem.com hinterlegt ist, weiterhin Gültigkeit.  

In Abänderung davon gelten folgende Regelungen:  

Das Vereinsheim sowie die Umkleidekabinen bleiben inclusive der  Duschen von der Nutzung ausgeschlossen. Selbstverständlich können  die Toilettenräume außerhalb der Umkleidekabinen aufgesucht  werden. Aufgrund der Gegebenheiten aber nur einzeln mit Mund Nasen Schutz und unter Wahrung der Hygieneregeln (Hände  waschen).  

Bei einem 7-Tage Inzidenz - Wert des Rhein-Kreis-Neuss von 50 – 100 ist  ein normales Mannschaftstraining in jedem Alter möglich, aber:  Voraussetzung bei Personen ab 15 Jahren ist ein tagesaktueller  Corona-Schnelltest der betroffenen Personen. Für Personen, die  einen solchen Schnelltest bei Trainingsbeginn nicht vorlegen können,  gilt: Das Training ist nur kontaktfrei unter Einhaltung eines Abstandes  von mindesten 1,50 m erlaubt.  

Für den Fall, daß der Inzidenz Wert im Rhein-Kreis-Neuss an drei  aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 100 übersteigt, behält sich  der Vorstand des RS Horrem 1919 e. V. vor, die oben genannten  Regeln zum Trainingsbetrieb zurückzunehmen und die Sportanlage  bis auf weiteres wieder zu schließen.  

Der Vorstand

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