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Regelungen zum Trainingsbetrieb des RS Horrem 1919 e.V. ab 22.03.2021
Grundsätzlich hat das Hygienekonzept, das auf der Vereinshompage unter www.rshorrem.com hinterlegt ist, weiterhin Gültigkeit.
In Abänderung davon gelten folgende Regelungen:
Das Vereinsheim sowie die Umkleidekabinen bleiben inclusive der Duschen von der Nutzung ausgeschlossen. Selbstverständlich können die Toilettenräume außerhalb der Umkleidekabinen aufgesucht werden. Aufgrund der Gegebenheiten aber nur einzeln mit Mund Nasen Schutz und unter Wahrung der Hygieneregeln (Hände waschen).
Bei einem 7-Tage Inzidenz - Wert des Rhein-Kreis-Neuss von 50 – 100 ist ein normales Mannschaftstraining in jedem Alter möglich, aber: Voraussetzung bei Personen ab 15 Jahren ist ein tagesaktueller Corona-Schnelltest der betroffenen Personen. Für Personen, die einen solchen Schnelltest bei Trainingsbeginn nicht vorlegen können, gilt: Das Training ist nur kontaktfrei unter Einhaltung eines Abstandes von mindesten 1,50 m erlaubt.
Für den Fall, daß der Inzidenz Wert im Rhein-Kreis-Neuss an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 100 übersteigt, behält sich der Vorstand des RS Horrem 1919 e. V. vor, die oben genannten Regeln zum Trainingsbetrieb zurückzunehmen und die Sportanlage bis auf weiteres wieder zu schließen.
Der Vorstand